Rechtsprechung
BGH, 10.04.1957 - 2 StR 126/57 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,6446) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.02.1956 - 2 StR 25/56
Auszug aus BGH, 10.04.1957 - 2 StR 126/57
Im übrigen würde die Bildung einer Gesamtstrafe auch daran scheitern, daß eine Jugendstrafe einer Gefängnisstrafe nicht gleichzusetzen ist, da beide Strafübel wesensverschieden sind (vgl das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehene Urteil des Senats vom 29. Februar 1956 - 2 StR 25/56 - und die dort angeführten Rechtsprechungsnachweise). - BGH, 29.11.1956 - 4 StR 350/56
Auszug aus BGH, 10.04.1957 - 2 StR 126/57
Ob die Anrechnung der Untersuchungshaft auf das Mindest- und Höchstmaß der Jugendstrafe so, wie geschehen, der Vorschrift des § 52 Abs. 3 JGG entspricht, (vgl BGHSt 10, 21), bedarf keiner Erörterung, da der Angeklagte durch die Art der Anrechnung keinesfalls beschwert ist. - BGH, 23.10.1953 - 2 StR 188/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.04.1957 - 2 StR 126/57
Die Entscheidung des Senats vom 23. Oktober 1953 - 2 StR 188/53 - (teilweise veröffentlicht bei Dallinger, MDR 54, 400) steht dem nicht entgegen, da es sich dort um einen anderen, besonders gelagerten Sachverhalt handelte.